Fahrrad Leasing – das Wunschrad mit Steuervorteilen 

 Fahrrad-Leasing ist für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige gleichermaßen attraktiv

 Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Neben dem wachsenden Umweltbewusstsein und dem Trend hin zu einem gesünderen Lebensstil ist dafür auch das alltägliche Verkehrsdrama in unseren Städten verantwortlich. Daneben sorgt der steigende Absatz von E-Bikes und Pedelecs dafür, dass sich die Gruppe der pedalierenden Pendler stetig vergrößert.

Fahrrad Leasing - die Details

 

Dank der Steuerregelung vom 23. November 2012 gilt das Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs. Beim Fahrrad-Leasing wird den Arbeitnehmern ein Fahrrad oder E-Bike gegen eine monatliche Rate zur dienstlichen und auch zur privaten Nutzung durch den Arbeitgeber überlassen. Die Raten zahlen die Arbeitnehmer direkt von ihrem Brutto-Lohn. Die Vorteile: Durch die vorteilhafte Versteuerung nach der 0,5% Regelung vermindert sich das zu versteuernde Einkommen – Steuern werden gespart und die Arbeitnehmer erhalten dadurch beim Fahrrad Leasing ein hochwertiges Fahrrad günstiger als wenn sie es direkt kauften.

 

Wie hoch diese Steuerersparnis ist, hängt vom individuellen Einkommen, der Steuerklasse und den jeweiligen Freibeträgen ab. Nach der Leasingzeit von meist drei Jahren können die Arbeitnehmer ihr Jobrad übernehmen (Betrag individuell). In der Summe kann der Arbeitnehmer beim Fahrrad Leasing so zwischen 20 – 40% im Vergleich zum Kauf sparen. Die Arbeitgeber profitieren beim Fahrrad Leasing von geringeren Lohnnebenkosten und motivierteren Arbeitnehmern.

 

 

Fahrrad Leasing - so funktioniert das Steuermodell

Im Normalfall least der Arbeitgeber das Jobrad und überlässt es dem Arbeitnehmer. Die erlaubte private Nutzung des Jobrads muss der Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil mit monatlich einem Prozent bezogen auf den Listenpreis versteuern. Der Listenpreis des Rades wird grundsätzlich auf volle 100 € abgerundet.


 
 
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